Gutschrift und Stornorechnung: wann und wie Sie Rechnungen korrigieren
Mit einer Gutschrift oder Stornorechnung mindern oder stornieren Sie eine Rechnung nach Rücksendung, Fehler oder Preisnachlass. Wann, wie und was hineingehört.
Eine versendete Rechnung dürfen Sie weder bearbeiten noch löschen. Ihre Buchhaltung und das Finanzamt erwarten, dass jede Rechnungsnummer erhalten bleibt. Muss etwas korrigiert werden, ist eine Stornorechnung oder eine Rechnungskorrektur das richtige Mittel.
Begriffe: Gutschrift, Stornorechnung, Rechnungskorrektur
Im internationalen Sprachgebrauch heißt das Dokument „Credit Note“, auf Deutsch meist Gutschrift oder Stornorechnung. Achtung: Im Umsatzsteuerrecht bezeichnet „Gutschrift“ auch eine Abrechnung, die der Käufer statt des Verkäufers ausstellt. Um Missverständnisse zu vermeiden, verwenden viele Unternehmen den Begriff „Rechnungskorrektur“ oder „Stornorechnung“.
Wann Sie korrigieren
- Rücksendung von Waren durch den Kunden.
- Beschädigte oder fehlende Ware, für die Sie einen Preisnachlass gewähren.
- Fehler in der Rechnung: falscher Preis, falsche Menge, falscher Steuersatz oder falscher Empfänger.
- Nachträglicher Rabatt, etwa ein Bonus oder eine Kulanz.
- Stornierter Auftrag, der bereits berechnet war.
Was auf die Korrektur gehört
- Bezeichnung des Dokuments und eine eigene, fortlaufende Nummer.
- Ausstellungsdatum.
- Nummer und Datum der ursprünglichen Rechnung.
- Grund der Korrektur.
- Betroffene Positionen, Mengen und Beträge mit der zugehörigen Umsatzsteuer.
- Gesamtbetrag der Korrektur.
Korrektur, Erstattung oder Belastungsanzeige?
| Dokument | Wirkung |
|---|---|
| Gutschrift / Stornorechnung | Mindert die Forderung gegenüber dem Kunden |
| Erstattung | Tatsächliche Rückzahlung, belegt per Quittung oder Auszahlungsbeleg |
| Belastungsanzeige | Erhöht die Forderung, etwa nach zu niedriger Berechnung |
Die Korrektur bewegt allein noch kein Geld. Hat der Kunde schon gezahlt, erstatten Sie den Betrag oder verrechnen ihn mit der nächsten Rechnung.
Korrektur erstellen
Mindern oder stornieren Sie eine Rechnung bei Rücksendung, Fehler oder Preisnachlass.
Tragen Sie die Nummer der ursprünglichen Rechnung und den Grund ein. Wurde die Rechnung mit unserem Rechnungsgenerator erstellt, öffnen Sie sie und wählen „Umwandeln in“ und dann „Gutschrift“. Positionen und Bezug werden übernommen.