Rechnung als Kleinunternehmer schreiben
Eine Rechnung ohne Umsatzsteuer mit dem passenden Hinweis, bereits ausgefüllt. Ihre Angaben und Positionen eintragen und herunterladen.
Das Beispiel unten ist nur ein Ausgangspunkt: Ändern Sie jede Zeile oder leeren Sie das Formular mit dem Papierkorb neben „Speichern“.
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Als Kleinunternehmer nach § 19 UStG weisen Sie keine Umsatzsteuer aus. Seit 2025 gilt die Regelung, wenn Ihr Umsatz im Vorjahr höchstens 25.000 Euro betrug und im laufenden Jahr 100.000 Euro nicht übersteigt. Auf der Rechnung steht dann der Betrag ohne Umsatzsteuer und ein Hinweis auf die Steuerbefreiung, zum Beispiel „Gemäß § 19 UStG wird keine Umsatzsteuer berechnet.“
Seit 2025 nennt § 34a UStDV die Mindestangaben einer Kleinunternehmer-Rechnung: Name und Anschrift von Ihnen und vom Kunden, Ihre Steuernummer oder USt-IdNr., das Ausstellungsdatum, Menge und Art der Lieferung oder Umfang und Art der Leistung sowie den Betrag mit dem Hinweis auf die Steuerbefreiung. Eine fortlaufende Rechnungsnummer ist dort nicht ausdrücklich genannt, für Ihre Buchhaltung aber weiterhin sinnvoll. In diesem Beispiel ist die Steuerspalte ausgeblendet und der Hinweis steht unter „Hinweise“. Ihre Steuernummer tragen Sie unter „Weitere Angaben“ ein.
Was gehört auf eine Kleinunternehmer-Rechnung?
- Ihre Angaben. Vollständiger Name und Anschrift.
- Steuernummer. Oder Ihre USt-IdNr., falls Sie eine haben.
- Kunde. Vollständiger Name und Anschrift des Kunden.
- Datum und Leistung. Ausstellungsdatum, Menge und Art der Ware oder Umfang und Art der Leistung.
- Betrag und Hinweis. Der Gesamtbetrag ohne Umsatzsteuer und der Hinweis nach § 19 UStG.
Leeres Formular für einen anderen Auftrag? Rechnungsgenerator
Fragen zum Rechnungsgenerator
Müssen Kleinunternehmer E-Rechnungen schreiben?
Nein. Nach § 34a UStDV dürfen Kleinunternehmer auch nach 2027 und 2028 Rechnungen auf Papier oder als PDF schicken. Empfangen müssen sie E-Rechnungen aber seit dem 1. Januar 2025 können. Möchte ein Kunde, etwa eine Behörde, eine XRechnung, können Sie sie hier mit dem Button „E-Rechnung“ erstellen.
Welcher Satz gehört auf die Rechnung?
Üblich ist „Gemäß § 19 UStG wird keine Umsatzsteuer berechnet.“ Wichtig ist, dass der Hinweis auf die Steuerbefreiung für Kleinunternehmer klar erkennbar ist. In Österreich lautet der Hinweis anders, zum Beispiel „Umsatzsteuerfrei aufgrund der Kleinunternehmerregelung“.
Kleingewerbe oder Kleinunternehmer: was gilt für die Rechnung?
Kleingewerbe heißt nur, dass Ihr Gewerbe klein ist und keine kaufmännische Buchführung braucht. Ohne Umsatzsteuer dürfen Sie nur abrechnen, wenn Sie zusätzlich die Kleinunternehmerregelung nach § 19 UStG nutzen. Dann gilt diese Vorlage. Sonst schreiben Sie eine normale Rechnung mit 19 % oder 7 % Umsatzsteuer.
Darf ich „netto“ oder „0 % MwSt.“ schreiben?
Besser nicht. Ohne Umsatzsteuer ist Ihr Preis der Endpreis, und der Hinweis nach § 19 UStG genügt. Weisen Sie auf keinen Fall einen Steuerbetrag aus: Steht Umsatzsteuer auf der Rechnung, schulden Sie diesen Betrag dem Finanzamt (§ 14c UStG).