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Kleinbetragsrechnung bis 250 Euro

Eine Kleinbetragsrechnung mit Bruttopreisen, bereits ausgefüllt. Positionen ändern und als PDF herunterladen.

Das Beispiel unten ist nur ein Ausgangspunkt: Ändern Sie jede Zeile oder leeren Sie das Formular mit dem Papierkorb neben „Speichern“.

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Für Rechnungen bis 250 Euro brutto erlaubt § 33 UStDV eine vereinfachte Rechnung, die Kleinbetragsrechnung. Sie braucht nur Ihren vollständigen Namen und Ihre Anschrift, das Ausstellungsdatum, Menge und Art der Ware oder Art und Umfang der Leistung, den Bruttobetrag und den Steuersatz. Name und Anschrift des Kunden, Rechnungsnummer, Steuernummer und der gesondert ausgewiesene Steuerbetrag sind nicht nötig.

Kleinbetragsrechnungen sind auch von der E-Rechnungspflicht ausgenommen: Sie dürfen sie weiter auf Papier oder als PDF ausstellen. In diesem Beispiel sind die Preise brutto eingegeben (Preise inklusive Steuer), der Steuersatz steht bei jeder Position und die enthaltene Umsatzsteuer wird unter der Summe gezeigt. Liegt der Betrag über 250 Euro, brauchen Sie eine Rechnung mit allen Angaben nach § 14 UStG.

Was gehört auf eine Kleinbetragsrechnung?

  • Ihr Name und Ihre Anschrift. Vollständig, wie im Handelsregister oder Gewerbe angemeldet.
  • Ausstellungsdatum. Das Datum der Rechnung.
  • Ware oder Leistung. Menge und handelsübliche Bezeichnung oder Art und Umfang der Leistung.
  • Bruttobetrag. Entgelt und Steuer in einer Summe.
  • Steuersatz. 19 % oder 7 %, bei Steuerbefreiung ein Hinweis darauf.

Fragen zum Rechnungsgenerator

Gilt die Grenze von 250 € brutto oder netto?

Brutto. Eine Kleinbetragsrechnung darf höchstens 250 Euro einschließlich Umsatzsteuer betragen.

Kann der Kunde aus einer Kleinbetragsrechnung die Vorsteuer abziehen?

Ja. Er rechnet die Steuer aus dem Bruttobetrag und dem Steuersatz heraus. Deshalb muss der Steuersatz auf der Rechnung stehen.

Muss ich trotzdem eine Rechnungsnummer vergeben?

Gesetzlich nicht. Für Ihre Buchhaltung ist eine fortlaufende Nummer aber praktisch, und viele Kunden fragen danach.

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