Angebot Hausmeisterservice
Ein Hausmeister-Angebot mit den üblichen Leistungen als Monatspauschale, bereits ausgefüllt. Anpassen und als PDF, Word oder Excel herunterladen.
Das Beispiel unten ist nur ein Ausgangspunkt: Ändern Sie jede Zeile oder wählen Sie Leeren im Menü Mehr, um mit einem leeren Formular zu beginnen.
Nur für echte Geschäftsvorgänge. Falsche oder irreführende Dokumente zu erstellen ist rechtswidrig und laut unseren Nutzungsbedingungen verboten.
Ein Angebot für Hausmeisterservice listet die regelmäßigen Leistungen mit Turnus auf: Treppenhausreinigung, Kontrollgänge, Grünpflege, Mülltonnenservice und Winterdienst. Meist wird ein Monatspreis vereinbart, Sonderleistungen und Kleinreparaturen werden nach Stunden abgerechnet.
Für Mieter und Eigentümer sind Hausmeisterleistungen oft haushaltsnahe Dienstleistungen nach § 35a EStG: 20 % der Arbeitskosten können von der Steuer abgezogen werden. Weisen Sie Arbeitskosten deshalb erkennbar aus, getrennt von Material und Streugut.
Was gehört in ein Hausmeister-Angebot?
- Objekt. Adresse, Anzahl Wohneinheiten, Außenflächen.
- Leistungen und Turnus. Reinigung, Kontrollgänge, Grünpflege, Mülltonnen.
- Winterdienst. Zeitraum, Uhrzeiten und Flächen, Streugut separat.
- Stundensatz für Zusatzarbeiten. Für Kleinreparaturen und Sonderleistungen.
- Laufzeit und Kündigung. Beginn, Laufzeit, Kündigungsfrist.
Leeres Formular für einen anderen Auftrag? Angebotsgenerator
Fragen zum Angebotsgenerator
Wie kalkuliere ich einen Hausmeisterservice?
Schätzen Sie die Stunden pro Monat für jede Leistung, multiplizieren Sie mit Ihrem Stundensatz und rechnen Sie Material und Anfahrt hinzu. Das Ergebnis wird die Monatspauschale.
Gehört der Winterdienst in die Pauschale?
Das ist möglich, aber wegen der unsicheren Einsatzzahl wird er oft als Saisonpauschale oder pro Einsatz abgerechnet. Schreiben Sie klar, was gilt.
Kann der Kunde die Kosten absetzen?
Mieter und Eigentümer können 20 % der Arbeitskosten als haushaltsnahe Dienstleistung nach § 35a EStG geltend machen. Dafür müssen die Arbeitskosten auf der Rechnung erkennbar sein.