Unverbindliches Angebot: Freizeichnungsklausel mit Beispielen
Wann ist ein Angebot bindend, was bewirken „freibleibend“ und „unverbindlich“, Beispiele für Freizeichnungsklauseln und was bei verspäteter Annahme gilt.
Inhalt
Ein Angebot ist nach deutschem Recht grundsätzlich verbindlich: Wer ein Angebot macht, ist daran gebunden, solange es gilt (§ 145 BGB). Nimmt der Kunde rechtzeitig an, ist der Vertrag geschlossen. Wer sich nicht binden will, muss das ausdrücklich sagen, mit einer sogenannten Freizeichnungsklausel wie „freibleibend“ oder „unverbindlich“.
Verbindlich, unverbindlich, freibleibend: der Unterschied
| Formulierung | Wirkung |
|---|---|
| Ohne Zusatz | Verbindliches Angebot: bindet Sie bis zum Ablauf der Frist |
| „gültig bis …“ | Verbindlich bis zu diesem Datum, danach erlischt das Angebot |
| „unverbindlich“, „freibleibend“, „ohne Obligo“ | Kein bindendes Angebot, sondern eine Einladung an den Kunden, selbst zu bestellen |
| „Preise freibleibend“ | Die Leistung wird angeboten, der Preis kann sich bis zur Bestellung noch ändern |
| „solange der Vorrat reicht“ | Bindung nur, solange die Ware verfügbar ist |
Bei einem unverbindlichen Angebot kommt der Vertrag erst zustande, wenn der Kunde bestellt und Sie die Bestellung annehmen, zum Beispiel mit einer Auftragsbestätigung.
Freizeichnungsklausel: Beispiele
Setzen Sie solche Klauseln gezielt ein, etwa bei schwankenden Materialpreisen oder begrenzter Verfügbarkeit. Für Kunden wirkt ein unverbindliches Angebot weniger verlässlich, und es schützt Sie nicht, wenn der Kunde Ihnen vertraut und Sie die Leistung später doch erbringen.
Verbindliches Angebot: worauf achten?
- Frist angeben: „Gültig bis 31. März 2026.“ Ohne Frist gilt das Angebot unter Abwesenden für einen angemessenen Zeitraum.
- Leistung genau beschreiben: Was nicht im Angebot steht, schulden Sie nicht, und der Kunde muss es nicht bezahlen.
- Preisänderungen regeln: Bei langer Ausführung eine Preisanpassungsklausel aufnehmen.
- Annahme festlegen: zum Beispiel Unterschrift auf dem Angebot oder Bestätigung per E-Mail.
Und der Kostenvoranschlag?
Ein Kostenvoranschlag ist eine Schätzung, kein Festpreis. Er ist in der Regel unverbindlich, darf aber nicht wesentlich überschritten werden, ohne dass Sie den Kunden informieren (§ 649 BGB). Mehr dazu in Kostenvoranschlag überschritten und in Angebot oder Kostenvoranschlag.
Nimmt der Kunde zu spät oder mit Änderungen an?
- Verspätete Annahme: Sie gilt als neues Angebot des Kunden. Sie können zustimmen oder ablehnen.
- Annahme mit Änderungen, etwa zu einem niedrigeren Preis: Sie gilt als Ablehnung, verbunden mit einem neuen Angebot.
Angebot erstellen
Mit dem Angebotsgenerator setzen Sie die Gültigkeit mit einem Datum und schreiben eine Freizeichnungsklausel bei Bedarf unter Bedingungen. Für einen unverbindlichen Preis nutzen Sie den Kostenvoranschlag-Generator. Passende Sätze für Anschreiben und Schluss finden Sie in Angebot formulieren.
Dieser Ratgeber ersetzt keine Rechtsberatung.