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Lieferschein Schweiz

Ein ausgefüllter Lieferschein für eine Lieferung in der Schweiz. Artikel anpassen, ausdrucken und bei der Übergabe unterschreiben lassen.

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Der Lieferschein begleitet die Ware und hält fest, was geliefert wurde: Artikel, Menge, Datum und Empfänger. In der Schweiz ist er gesetzlich nicht vorgeschrieben, aber im Alltag unverzichtbar. Mit der Unterschrift bestätigt der Kunde den Empfang, und Sie haben einen Beleg, falls später etwas fehlt oder beschädigt ist.

Ein Lieferschein enthält keine Preise. Die Rechnung folgt separat, oft mit Verweis auf die Lieferscheinnummer. Wenn nur ein Teil der Bestellung geliefert wird, tragen Sie bestellte und gelieferte Menge getrennt ein: Der Rest ist so auf einen Blick sichtbar.

Was auf einen Lieferschein gehört

  • Lieferant und Kunde. Name, Adresse und bei Firmen die UID (CHE-…).
  • Lieferadresse. Wenn sie von der Rechnungsadresse abweicht, zum Beispiel eine Baustelle.
  • Lieferscheinnummer und Datum. Und die Bestellnummer des Kunden.
  • Artikel. Artikelnummer, Bezeichnung, bestellte und gelieferte Menge.
  • Unterschrift. Des Fahrers und des Empfängers, mit Datum.

Fragen zum Lieferschein-Generator

Ist ein Lieferschein in der Schweiz Pflicht?

Nein, aber er ist der übliche Nachweis der Lieferung. Bei Streitigkeiten über fehlende oder beschädigte Ware ist der unterschriebene Lieferschein der wichtigste Beleg.

Gehören Preise auf den Lieferschein?

Normalerweise nicht. Preise stehen auf der Rechnung. So kann der Lieferschein auch an Mitarbeitende oder Dritte weitergegeben werden.

Wie lange muss ich Lieferscheine aufbewahren?

Geschäftsunterlagen werden in der Schweiz in der Regel 10 Jahre aufbewahrt. Klären Sie den Einzelfall mit Ihrer Treuhand.

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